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Zivilrecht

Das Gesetz der zweiten Chance: Verfahren und praktische Hinweise

Das Gesetz der zweiten Chance: Verfahren und praktische Hinweise

Das Gesetz der zweiten Chance (Ley 25/2015) ermöglicht es Privatpersonen und Selbständigen, ihre Schulden loszuwerden, wenn sie sich in einer Insolvenzlage befinden, die mit gewöhnlichen Mitteln nicht mehr zu bewältigen ist.

Wer kann es beantragen?

Jede natürliche Person — ob Arbeitnehmer oder Selbständiger —, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • Sie befindet sich in einer Situation aktueller oder unmittelbar drohender Insolvenz.
  • Sie hat gutgläubig gehandelt: keine Verurteilung wegen Vermögensdelikten in den letzten 10 Jahren.
  • Sie hat versucht, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Zahlungsvereinbarung zu erreichen.
  • Sie hat den Entschuldungsvorteil in den vorherigen 5 Jahren nicht erhalten.

Phasen des Verfahrens

  1. Außergerichtliche Verhandlung — Ein Insolvenzmediator wird bestellt, um die Gläubiger einzuberufen und eine Zahlungsvereinbarung zu erreichen.
  2. Nachfolgendes Insolvenzverfahren — Wird keine Einigung erzielt, wird vor Gericht ein vereinfachtes Insolvenzverfahren eröffnet.
  3. Restschuldbefreiung (BEPI) — Der Richter kann die verbleibenden Schulden erlassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Schulden können erlassen werden?

Die meisten Schulden können aufgehoben werden:

  • Privatdarlehen und Kreditkarten
  • Schulden bei Lieferanten
  • Unbezahlte Rechnungen

Nicht erlassfähig sind Unterhaltsschulden, Forderungen aus außervertraglicher Haftung bei Vorsatz sowie Schulden gegenüber Finanzamt oder Sozialversicherung oberhalb bestimmter Grenzen.

Wie lange dauert das Verfahren?

Das gesamte Verfahren dauert in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten, abhängig von der Komplexität des Falls und der Auslastung des zuständigen Gerichts.

Fazit

Das Gesetz der zweiten Chance ist ein reales und wirksames Instrument für Menschen, die von Schulden erdrückt werden. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, sollten Sie möglichst früh handeln und spezialisierten Rechtsrat einholen.


Wenn Sie eine Einschätzung zu Ihrem konkreten Fall benötigen, können Sie eine Beratung anfragen.

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